Mobile Prüfung bei Ihnen vor Ort

Gasprüfung G607 für Wohnmobile und Wohnwagen

Ich prüfe Flüssiggasanlagen fachgerecht, unabhängig von der Hauptuntersuchung und direkt an Ihrem Fahrzeug. Zusätzlich übernehme ich Umbauten, Nachrüstungen und die Modernisierung bestehender Gasanlagen.

Pflicht seit19. Juni 2025
Prüfintervallalle 24 Monate
Durchführunganerkannter Sachkundiger

Zum Öffnen anklickenInfoblatt G607 und G608 als PDFZum Ausdrucken und Aushängen in Campingplätzen, Vereinen, Marinas oder Schaukästen.PDF öffnen und herunterladen ›

Gesetzliche Grundlage

Die Gasprüfung ist für Wohnmobile und Wohnwagen mit fest eingebauter Flüssiggasanlage seit dem 19. Juni 2025 gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage ist § 60 StVZO. Die Prüfung erfolgt alle zwei Jahre und ist unabhängig von der Hauptuntersuchung.

Eine Prüfung ist außerdem vor der ersten Inbetriebnahme sowie vor der Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen erforderlich.

Sichtprüfung

Kontrolle von Leitungen, Anschlüssen, Flaschenaufstellraum, Lüftungsöffnungen, Halterungen, Abgasführungen, Druckreglern und Gasschläuchen.

Dichtheitsprüfung

Prüfung der gesamten Gasanlage auf Dichtheit einschließlich der Leitungen, Anschlüsse und sicherheitsrelevanten Bauteile.

Funktionsprüfung

Kontrolle der eingebauten Gasgeräte, Zündsicherungen, Absperreinrichtungen, Flammenbilder sowie der sicheren Verbrennungsluftzufuhr und Abgasführung.

Meine Leistungen rund um G607

  • Mobile Gasprüfung an Wohnmobilen, Wohnwagen und Campern
  • Erstprüfung neu eingebauter Gasanlagen
  • Prüfung nach Änderungen oder dem Austausch von Gasgeräten
  • Einbau und fachgerechter Anschluss neuer Gasgeräte nach vorheriger Abstimmung
  • Umbau und Erweiterung vorhandener Gasleitungen und Versorgungssysteme
  • Nachrüstung und Modernisierung älterer Gasanlagen auf den aktuellen technischen Stand, soweit technisch möglich
  • Austausch von Druckreglern, Gasschläuchen und weiteren sicherheitsrelevanten Bauteilen
  • Dokumentation der bestandenen Prüfung, Prüfplakette und Eintragung in die Prüfbescheinigung
Wichtig zu Druckreglern und GasschläuchenDiese Bauteile müssen spätestens nach zehn Jahren ersetzt werden, auch wenn äußerlich noch keine Beschädigung erkennbar ist.

So bereiten Sie Ihr Fahrzeug auf die Prüfung vor

  • Gelbe Prüfbescheinigung bereitlegen, sofern bereits vorhanden
  • Zugang zu allen Gasgeräten, Leitungen und Anschlüssen ermöglichen
  • Gasflaschen mit ausreichender Füllung bereitstellen
  • Typenschilder und technische Angaben der Geräte müssen lesbar sein
  • Bedienungsanleitungen bereithalten, falls Gerätedaten nicht eindeutig erkennbar sind
  • Vorab mitteilen, ob Umbauten, Störungen oder Änderungen an der Anlage vorgenommen wurden

Welche Fahrzeuge betrifft G607?

Die gesetzliche Prüfpflicht betrifft insbesondere Wohnmobile, Wohnwagen und Camper mit fest eingebauter Flüssiggasanlage. Mobile Gasgrills oder lose Kartuschenkocher gehören nicht zur fest eingebauten Fahrzeuganlage.

Bei Mobilheimen und vorübergehend genutzten Wohneinheiten ist die konkrete Ausführung der Anlage entscheidend. Ich kläre vorab, ob und in welchem Umfang eine Prüfung nach G607 möglich ist.

Nach erfolgreicher Prüfung

Ist die Anlage ohne Beanstandung, wird das Ergebnis dokumentiert. Das Fahrzeug erhält eine Prüfplakette, die erfolgreiche Prüfung wird in der gelben Prüfbescheinigung eingetragen. Die Prüfbescheinigung ist der maßgebliche Nachweis und sollte im Fahrzeug mitgeführt werden.

Mobiler EinsatzbereichMein Arbeitsradius umfasst Anklam, Usedom, Greifswald, Demmin, Ueckermünde, Stralsund und die umliegenden Regionen.